Die Vollversammlung

Jede:r, die:der im Studentendorf Lübeck eine Wohnung mietet, ist automatisch Mitglied der Heimselbstverwaltung – mit aktivem und passivem Wahlrecht. Die Vollversammlung ist, was ihr alle zusammen seid. Nicht der Heimrat, nicht der Vorstand. Ihr.

Wann, wer, wie

Einmal pro Semester berufen vom Vorstand. Sieben Tage vorher kommt die Einladung – per Brief oder E-Mail – mit Tagesordnung. Außerordentlich kann sie kommen, wenn das Studentenwerk oder mindestens zehn Mitglieder oder ein Fünftel der Bewohner:innen das schriftlich verlangen. Fünf Prozent der Mitglieder müssen anwesend sein, damit beschlossen wird. Ist es nicht, kann direkt im Anschluss, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, eine Zweite einberufen werden – die ist immer beschlussfähig, egal, wie viele kommen.

Was dort entschieden wird

Das sind die Punkte, bei denen der Heimrat nicht selbst bestimmen darf:

  • Der Heimrat wird gewählt. Wie viele es sind, wer das ist – das entscheidet die Vollversammlung.
  • Zwei Kassenprüfer:innen werden gewählt, die mindestens einmal pro Semester die Heimkasse checken und der nächsten Vollversammlung berichten.
  • Ausgaben über 5.000 € müssen mit einfacher Mehrheit abgestimmt werden. Darunter reicht die Kassenwartin bzw. der Kassenwart.
  • Heimrat-Mitglieder können abberufen werden, mit einfacher Mehrheit. Die betroffene Person darf vorher Stellung nehmen.
  • Die Verwaltungsbeauftragte Person für den „Stress" wird gewählt – also die Person, die über das Schließrecht des Aufenthaltsraums entscheidet.
  • Eine lokale Satzung kann beschlossen werden, wenn konkrete Regeln über die Rahmensatzung hinaus nötig sind.

Kurz: Alles, was das Dorf als Ganzes betrifft und nicht in die Hände der 13 Heimrats-Mitglieder gehört, liegt bei euch.

Was das für dich persönlich heißt

Der Euro aus deiner Miete: Den Heimrat, der ihn nutzt, hast du gewählt. Der Heimrat, der dich vertritt, hast du gewählt – und abberufen kannst du ihn auch.

Du musst nicht kommen. Aber du darfst – und laut Satzung wirst du sogar aufgefordert. Willst du etwas auf den Weg bringen – einen Antrag, eine Frage, einen Punkt für die Tagesordnung – schreib dem Vorstand.

Kein Formular, kein dreifaches Ausfertigen. Eine E-Mail reicht.